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Barley: Lösung bei Paragraf 219a noch im Herbst

Archivmeldung vom 12.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsches Strafgesetzbuch von 1914 (Symbolbild)
Deutsches Strafgesetzbuch von 1914 (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) rechnet mit einer schnellen Lösung im Streit um eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen. "Ich bin optimistisch, dass wir noch in diesem Herbst mit der Union eine gemeinsame Lösung finden", sagte Barley der Düsseldorfer "Rheinischen Post". "Die Verfahren zu Paragraf 219a zeigen, dass Ärztinnen und Ärzte dringend Rechtssicherheit brauchen", sagte Barley.

"Es geht nicht um Werbung, sondern allein um sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche." Doch der Konflikt mit der Union besteht weiter. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion und Vorsitzende der Frauen-Union (CDU), Elisabeth Winkelmeier-Becker, mahnte: "219a Strafgesetzbuch gehört für uns unverzichtbar zum staatlichen Schutzkonzept." Das gelte unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens. Das Bundesverfassungsgericht habe den Staat verpflichtet, das Lebensrecht und die Menschenwürde des Kindes von Anfang an effektiv zu schützen. Das sei das Ziel der Beratung, die aber ergebnisoffen sei. "Mit dieser Zielrichtung der Beratung für das Leben ist eine Werbung, die Abtreibungen als normale medizinische Leistung darstellt, nicht vereinbar", sagte Winkelmeier-Becker der "Rheinischen Post".

Quelle: Rheinische Post (ots)

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