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"Bild": Bundestagsverwaltung ändert Richtlinien für Gratis-Bahnfahrten von Abgeordneten

Archivmeldung vom 17.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mobility Bahncard 100 (Design bis 2009)
Mobility Bahncard 100 (Design bis 2009)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dürfen die "Netzkarte" der Deutschen Bahn AG für die 1. Klasse ohne Einschränkungen gratis nutzen: Die Verwendung gelte für alle Fahrten, egal ob dies ein privater oder geschäftlicher Anlass sei. Das berichtet die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf einen Sprecher der Bundestagsverwaltung und den veränderten Text auf der Internetseite des Parlamentes in der Rubrik "Reisekosten".

Noch am 14. November hieß es dort: "Hier stellt der Bundestag eine Netzkarte zur Verfügung, die für das Mandat, nicht aber privat genutzt werden darf." Einen Tag später, am 15. November, fehlte ein Halbsatz, das Verbot privater Nutzung wurde laut dem Blatt ersatzlos gestrichen. Auf "Bild"-Anfrage erklärte ein Sprecher des Bundestags: "Es besteht seitens der Bundestagsverwaltung keine Veranlassung und Möglichkeit, die Verwendung der BahnCard zu kontrollieren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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