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Richterbund-Chef stellt Weisungsrecht des Justizministers infrage

Archivmeldung vom 11.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Q.pictures / pixelio.de
Bild: Q.pictures / pixelio.de

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, hat nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Landesverrats gegen die Blogger von Netzpolitik.org, Markus Beckedahl und André Meister, gefordert, das Weisungsrechts des Bundesjustizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt zu überprüfen. "Nach den Meldungen der vergangenen Tage überrascht die nunmehr vorgenommene Einstellung des Verfahrens nicht", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

"Das Ende der Ermittlungen gegen Netzpolitik.org ändert aber nichts an der fortbestehenden Pflicht des Gesetzgebers, das Weisungsrecht der Justizminister jetzt kritisch auf den Prüfstand zu stellen." Das Verfahren war am Montag eingestellt worden. Zuvor hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei Generalbundesanwalt Harald Range darauf gedrungen, ein externes Gutachten durch eine Stellungnahme des Ministeriums zu ersetzen. Auch die Generalstaatsanwälte der Länder sind gegenüber den Justizministern weisungsgebunden.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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