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CDU-Wirtschaftsrat fordert Führerscheinentzug für Eltern, die nicht für ihre Kinder zahlen

Archivmeldung vom 12.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wolfgang Steiger Bild: Wirtschaftsrat der CDU e.V. Berlin
Wolfgang Steiger Bild: Wirtschaftsrat der CDU e.V. Berlin

Der CDU-Wirtschaftsrat hat verschärfte Strafmaßnahmen bis hin zum Führerscheinentzug gegen Väter und Mütter gefordert, die nicht für ihre Kinder bezahlen. "Die Kommunen müssen die gesamte Palette nutzen können, die auch privaten Gläubigern zum Eintreiben von Schulden offensteht", sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Maßnahmen sollten von der Pfändung neugekaufter Flachbildschirme bis zum sichergestellten Führerschein reichen.

Ein Autohaus könne zum Beispiel für überfällige Auto-Raten eine Zwangsvollstreckung plus Schufa-Eintrag erwirken. Ein solches Vorgehen müsse auch Kommunen möglich sein. Die aktuelle Praxis, dass der Staat für säumige Eltern einspringt und diese Außenstände viel zu selten wieder eintreibt, fördere eine "Verdrücker-Mentalität", warnte Steiger. Die angekündigte Kontenabfrage reiche auf keinen Fall aus, auch die Finanzämter müssten einbezogen werden.

Steiger nannte es "inakzeptabel", dass Kommunen in 450.000 Fällen pro Jahr einspringen und Unterhaltsvorschuss zahlen müssen, weil Elternteile sich ihren Verpflichtungen "schamlos entziehen". Diesem Missstand, der manche Großstädte immer tiefer in rote Zahlen treibe, werde bisher "viel zu lasch" begegnet. Außerdem würden die 450.000 Empfänger in den aktuellen Gerechtigkeits-Debatten als Armutsgefährdete mitgezählt und verzerrten so die Bilanzen. Der CDU-Wirtschaftsrat stellte zugleich klar, dass der Staat bei nachgewiesener Hilfsbedürftigkeit von Müttern oder Vätern eintreten müsse. Dies gelte "selbstverständlich auch nach Trennungen, wenn erstmal zwei Hausstände zu gründen sind". Laut Steiger sind "dafür, aber nur dafür, Sozialleistungen da".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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