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SSW und SP fordern Flensburger Oberbürgermeister dazu auf dänische Parkscheiben zu akzeptieren

Archivmeldung vom 21.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: SSW
Bild: SSW

In einem gemeinsamen Brief an Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer fordern der SSW-Landesvorsitzende Christian Dirschauer und der SP-Vorsitzende Rainer Naujeck dazu auf, die Nutzung dänischer Parkscheiben nicht generell zu ahnden.

Seit Frühjahr dieses Jahres duldet die Stadt Flensburg anders als z. B. die Städte Husum und Schleswig keine dänischen Parkscheiben mehr. Däninnen und Dänen müssen seitdem bei Nutzung einer dänischen Parkscheibe ein Verwarn- oder Bußgeld zahlen, während die dänischen Behörden bereits seit einiger Zeit deutsche Parkscheiben akzeptieren, vorausgesetzt, diese liegen in einem Auto mit deutschem Nummernschild. 

Dazu sagte Christian Dirschauer: „Die Landesregierung hat auf meine Kleine Anfrage nochmal klargestellt, dass die Stadt Flensburg vor dem Hintergrund des sog. Opportunitätsgrundsatzes, einen weiten Ermessensspielraum hat in der Bewertung der Frage, ob eine Ahndung zu erfolgen hat, oder ob davon abgesehen werden kann. U. E. macht die Stadt Flensburg von eben diesem Ermessensspielraum derzeit keinen Gebrauch, sondern vergleicht dementgegen gar „Äpfel mit Birnen“ wenn sie in Dänemark zugelassene dänische Parkscheiben in dänischen Autos mit in Deutschland nicht zugelassen selbstgeschriebenen Zetteln oder bunten Parkscheiben in deutschen Autos vergleicht.

Rainer Naujeck sagt: „Vor diesem Hintergrund sind wir der festen Überzeugung, dass eine andere Handhabung möglich ist. Gerade in unserer ansonsten in vielerlei Hinsicht vorbildlichen Grenzregion, sollten wir uns an dieser Stelle auch genau darum bemühen und entsprechende Spielräume nutzen. Dies setzt aber einen klaren Willen und eine entsprechende Haltung auch des Verwaltungsvorstandes hierzu voraus.“

Quelle: SSW

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