442 ausländische Eltern zogen 2015 zu ihren Kindern nach Deutschland
Archivmeldung vom 09.02.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Jahr 2015 wurden 442 Eltern eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erteilt, weil sie zu ihrem vorher eingereisten Kind nachzogen. Das ergab eine Auswertung des Ausländerzentralregisters im Auftrag des Bundesfamilienministeriums auf Anfrage der "Welt".
"Diese Zahl legt eher nahe, dass `Familiennachzug` für unbegleitete Minderjährige eine untergeordnete Rolle spielt", sagte eine Sprecherin des Ministeriums der "Welt".
Das Ausländerzentralregister erlaube Aussagen zum Elternnachzug zu Minderjährigen in Deutschland allerdings nur dann, wenn eine Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt wurde, teilte das Ministerium mit.
Am Wochenende war es zu Irritationen über die vom Bundeskabinett beschlossene Regelung im Asylpaket II zur Aussetzung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen mit dem eingeschränkten Schutz für zwei Jahre gekommen. Die vom Kabinett beschlossene Fassung enthält im Gegensatz zu einer früheren Fassung nicht die Festlegung, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von der Aussetzung ausgenommen werden, wie es in der SPD verlangt wird.
Quelle: dts Nachrichtenagentur