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Armutsforscher: Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher führen nicht auf den "rechten Weg", sondern in die Kriminalität

Archivmeldung vom 04.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Unmittelbar vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher bezweifeln Experten den Sinn solcher Maßnahmen. Der Politikwissenschaftler und Armutsforscher Christoph Butterwegge sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das verfassungsrechtlichen und -politischen Überlegungen folgt, stellt sich die Frage, wie zweckmäßig Sanktionen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts sind."

Die unsägliche Rohrstock-Pädagogik des Kaiserreichs habe sich überlebt. "Mit alttestamentarischer Strenge bewirkt man keine Verhaltensänderung im positiven Sinne, sondern eher das Gegenteil. Junge Menschen unter 25 Jahren führt man durch massiven Druck nicht etwa 'auf den rechten Weg', sondern veranlasst sie höchstens, sich zu überschulden oder mit Kleinkriminalität durchs Leben zu schlagen."

Butterwegge kritisierte zudem, die Sanktionen hätten auch die soziale Ungleichheit in Deutschland verschärft: "Überdurchschnittlich oft sind Menschen davon betroffen, die sich aufgrund psychischer Erkrankungen, eines niedrigen Bildungsgrades und anderer Beeinträchtigungen nicht zur Wehr setzen können. Weniger sozial Benachteiligte wie Akademiker erheben häufig erfolgreich Widerspruch beim Jobcenter und klagen mit hohen Erfolgschancen gegen ihre Sanktionen."

Das Verfassungsgericht entscheidet am Dienstag in der Frage, ob die Jobcenter das zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum bei Hartz-IV-Beziehern wegen Pflichtverstößen mit pauschalen Sanktionen weiter minimieren dürfen. Laut geltender Rechtslage können Hartz-IV-Leistungen bei "Pflichtverletzungen" wie Verstößen gegen die Meldepflicht für drei Monate um 30 Prozent, bei Wiederholung um 60 Prozent gekürzt werden. Für Bezieher unter 25 Jahren gelten strengere Regeln bis zum Streichen jeder Unterstützung.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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