Wirtschaftsministerium erneuert Kritik am Lieferkettengesetz
Archivmeldung vom 17.02.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićTrotz der am vergangenen Donnerstag erzielten Grundsatzeinigung der drei beteiligten Fachminister gibt es innerhalb der Bundesregierung weiter Streit über das geplante Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte.
In einem Brief an das Arbeitsministerium, über den das "Handelsblatt" berichtet, kritisiert das Wirtschaftsministerium, dass der Referentenentwurf nicht den Vereinbarungen des Spitzengesprächs vom 11. Februar entspreche. Leider müsse er zur Kenntnis nehmen, dass das Arbeitsministerium die Ressortabstimmung mit einem Text eingeleitet habe, "der nicht mit mir konsentiert worden ist", schreibt Wirtschaftsstaatsekretär Ulrich Nußbaum.
Am Donnerstag hatten sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) nach langem Streit geeinigt, das Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen. Dennoch gibt es weiter Streit über die Frage, in welchen Fällen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGO) Opfer von Menschenrechtsverletzungen vor deutschen Gerichten vertreten können sollen. Laut Referentenentwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet, soll das bei einer Verletzung von "überragend wichtigen Rechtspositionen" möglich sein.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will die wichtigen Rechtspositionen dagegen auf Gefahren für Leib und Leben eingegrenzt sehen.
Außerdem verlangt er mehr Mitsprache bei der Frage, was Unternehmen tun müssen, wenn sie über Menschenrechtsverletzungen bei mittelbaren Zulieferern informiert werden. In beiden Punkten weiche der vom Arbeitsministerium vorgelegte Entwurf von der vereinbarten Linie ab, schreibt Staatssekretär Nußbaum. Eine entsprechende Anpassung sei "zwingend".
Quelle: dts Nachrichtenagentur