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Leutheusser-Schnarrenberger fordert klare Regeln im BKA-Gesetz

Archivmeldung vom 20.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei einer Podiumsdiskussion im Bundesministerium der Justiz im August 2013
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei einer Podiumsdiskussion im Bundesministerium der Justiz im August 2013

Foto: Rectifier99
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, frühere Bundesjustizministerin, hat sich in der Debatte über das für verfassungswidrig erklärte BKA-Gesetz dafür ausgesprochen, Kameraüberwachung im öffentlichen Raum zuzulassen, wenn sie der Gefahrenabwehr dient. Allerdings dürfe "nicht jeder Winkel" von Kameras überwacht werden, sagte die FDP-Politikerin in einem Interview mit der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Donnerstagsausgabe).

Das sei ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Im Grunde sei Kameraüberwachung nur dann sinnvoll, wenn Ermittler parallel am Bildschirm säßen, um bei Straftaten unmittelbar einzugreifen. Das sei aber flächendeckend nicht zu leisten. Die Neugestaltung des BKA-Gesetzes müsse dafür sorgen, dass mit Daten nicht weiter verfassungswidrig umgegangen werde, forderte Leutheusser-Schnarrenberger.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)

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