Kabinett beschließt Erhöhung der Pflegebeiträge per Verordnung
Archivmeldung vom 11.11.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Der Beschluss erfolgte am Montag im Umlaufverfahren per Verordnung, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit mitteilte.
"Die Verordnung sieht vor, den Beitragssatz zur sozialen
Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen, und zwar zum 1.
Januar 2025", so der Regierungssprecher. "Es ist notwendig, den
Beitragssatz kurzfristig anzuheben, um die Zahlungsfähigkeit der
Pflegeversicherung sicherzustellen."
Mit den Mehreinnahmen könne
Zeit gewonnen werden, um nachhaltige Pflegefinanzierungskonzepte zu
erarbeiten, so Hebestreit. "Das Thema Pflege und ihre Finanzierung ist
ein drängendes Problem und eine immense Herausforderung." Es sei klar,
dass es hier nachhaltiger Lösungen bedürfe.
Durch die Anhebung
per Verordnung kann die rot-grüne Minderheitsregierung auch nach dem
Ampel-Aus aktiv werden. Eine Zustimmung des Bundestags ist so nicht
notwendig, das Parlament könnte allerdings noch widersprechen. Zudem
muss der Bundesrat zustimmen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur