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Hess: Die Antisemitismus-Strafstatistik sollte einzelfallmäßig erfasst werden

Archivmeldung vom 15.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Martin Hess (2019)
Martin Hess (2019)

Bild: AfD Deutschland

Der stellvertretende innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Hess, fordert mehr Klarheit und Eindeutigkeit bei der statistischen Erfasung von antisemitischen Straftaten: „Immer wieder weisen Antisemitismus-Experten mit Nachdruck darauf hin, dass zwischen Statistik und Realität eine erhebliche Diskrepanz besteht."

Hess weiter: "Diese Tatsache wird durch eine Umfrage der EU-Grundrechteagentur bestätigt, wonach sich Antisemitismus in Deutschland laut knapp 90 Prozent der befragten Juden in den letzten fünf Jahren verschlimmert habe. Von den Opfern antisemitischer Vorfälle nennen 41 Prozent extremistische Muslime als Täter, aber nur 20 Prozent Rechtsextremisten und 16 Prozent Linksextremisten. Aber noch immer werden antisemitische Parolen der ‚PMK-rechts‘ zugeordnet, wenn keine gegenteilige Tätermotivation festgestellt werden kann. Diese Verzerrung der Statistik muss ein Ende haben!“, sagt Hess.

Hess bezieht sich dabei auf die von Bundesinnenminister Seehofer vorgestellte Statistik der ‚Politisch motivierten Kriminalität 2018‘. Dem Bericht zufolge, ist die Zahl antisemitischer Straftaten 2018 um knapp 20 Prozent gestiegen, wobei annähernd 90 Prozent dieser Straftaten werden der politisch motivierten Kriminalität ‚rechts‘ zugeordnet wurden. Zur Validität dieser Zahlen sagte Seehofer: „Wir können ja nicht sagen: Wir haben eine Rubrik ‚Unbekannt‘, und die übertrifft alles andere, nämlich 90 Prozent unbekannt. Dann würden Sie vielleicht schon mit Recht sagen: Was haben wir für Sicherheitsbehörden, die da nicht Ordnung reinbringen? Und das schlechtere Argument noch ist: Jetzt haben wir euch ertappt, dass ihr doch rechts blind seid.“

Statt einer automatischen Zuordnung zu ‚PMK-rechts‘ bei unbekannten Tätern fordert Hess eine bundesweit durchgeführte Einzelfallprüfung für antisemitische Straftaten: „Um Klarheit über das Ausmaß, die Dynamik und die Motivlage antisemitischer Straftaten zu erhalten, sind kriminologische Untersuchungen zu diesem Themenkomplex nötig. Es geht keineswegs darum, antisemitische Straftaten durch Rechtsextremisten zu verharmlosen. Solche Straftaten müssen konsequent verfolgt und bestraft werden. Es geht vielmehr darum, die Diskrepanz zwischen Statistik und Wahrnehmung aufzulösen und die Gefahren für Juden realistisch einschätzen zu können. Nur so können wir effektiv verhindern, dass Antisemitismus in Deutschland wieder zu einem Massenphänomen wird“, so Hess.

Quelle: AfD Deutschland

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