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Union und SPD einigen sich auf Regelung der "Kinderehen"

Archivmeldung vom 20.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kinderehe und Kinderheirat (Symbolbild)
Kinderehe und Kinderheirat (Symbolbild)

Bild: http://www.israellycool.com / Eigenes Werk

Union und SPD haben sich bei den umstrittenen "Kinderehen" geeinigt. Die Union stimmte dem Konzept von Justizminister Heiko Maas (SPD) zu, berichtet der "Spiegel". Eheschließungen zwischen Partnern unter 18 Jahren sind in Deutschland künftig ausnahmslos verboten. Ehen minderjähriger Einwanderer müssen die Jugendämter zwingend den Gerichten melden. War ein Partner bei der Heirat jünger als 16, soll die Ehe pauschal nichtig sein.

Zwischen 16 und 18 Jahren müssen die Gerichte prüfen, ob ein Härtefall vorliegt und die Ehe ausnahmsweise wirksam ist. Die CSU hatte die Unwirksamkeit sämtlicher Ehen unter 18 gefordert. "Wir werben nach wie vor für das wichtige Signal der absoluten Nichtigkeitslösung", sagte CSU-Rechtspolitiker Alexander Hoffmann. "Zudem ist es eine Illusion, gerichtlich klären zu wollen, wer aus freien Stücken heiratete." Widerstand gegen Maas’ Konzept will die CSU aber nicht mehr leisten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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