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Kabinett billigt Verschärfung des Sexualstrafrecht

Archivmeldung vom 17.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verschärfung des Sexualstrafrechts gebilligt. Damit soll in Zukunft verhindert werden, dass Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen verbreitet oder verkauft werden. Daher sollen die unbefugte Herstellung oder Verbreitung solcher Aufnahmen unter Strafe gestellt werden.

Zudem sollen Sexualstraftaten künftig später verjähren. "Opfer von Sexualtaten sind oftmals stark traumatisiert und benötigen Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten und sich auch mit der Frage der strafrechtlichen Anklage der Tat auseinandersetzen zu können", erklärte Justizminister Heiko Maas. "Wir sorgen jetzt dafür, dass die strafrechtliche Verjährung bei Sexualdelikten, insbesondere beim sexuellen Kindesmissbrauch, erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnt. Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahrs des Opfers verjähren."

Regierung verschärft Gesetz gegen Kinderpornographie

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf gebilligt, der eine Verschärfung des Sexualstrafrechts vorsieht. Mit der neuen Regelung sollen Opfer von Kindesmissbrauch, Kinderpornographie und Cybermobbing besser geschützt werden, hieß es in einer Mitteilung der Union dazu. "Die Herstellung und Verbreitung von unbefugt gemachten Nacktbildern wird unter Strafe gestellt, wenn diese Fotos geeignet sind, dem Ansehen der Abgebildeten erheblich zu schaden" hieß es in der Mitteilung. Damit soll auch eine Grauzone geschlossen werden, die zwischen Kinderpornographie und so genannten "Posing-Bildern" klafft. Zudem werden die Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten heraufgesetzt und das maximale Strafmaß für den Besitz von Kinderpornographie von zwei auf drei Jahre erhöht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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