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Generalbundesanwalt übernimmt nicht Ermittlungen zum rechtsextremen Netzwerk in Brandenburg

Archivmeldung vom 07.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Generalbundesanwalt sieht im mutmaßlichen Neonazi-Netzwerk von Nauen "keine terroristische Vereinigung", das teilte ein Sprecher dem rbb mit.

Daher wird Karlsruhe auch nicht die Ermittlungen an sich ziehen. Die Taten hätten, nach bisherigem Sachstand, "nicht das Gewicht" und würden den "Staat nicht erheblich schädigen", so ein Sprecher.

Die zuständigen Behörden in Brandenburg hatten die Akten der Bundesanwaltschaft übergeben, um zu prüfen, ob es sich bei den Verdächtigen um eine mutmaßliche "terroristische Vereinigung" handelt. Unter anderem wird den Verhafteten vorgeworfen, 2015 einen Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft verübt zu haben.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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