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Kieler Datenschützerin rät Vermietern zu schriftlicher Information über Klingelschilder

Archivmeldung vom 18.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)

Bild: freiheitsfoo Wiki / Eigenes Werk

Die Vize-Datenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein, Barbara Körffer, leitet aus der Datenschutzgrundverordnung keine unmittelbare Verpflichtung für Vermieter ab, Klingelschilder ihrer Mieter abzumontieren. Trotzdem empfiehlt Körffer den Vermietern im Norden, vorsorglich mit ihren Mietern in Kontakt zu treten. "Zur Wahrung von Datenschutzinteressen sollten Vermieter ihre Mieter schriftlich über die Gestaltung der Klingelschilder informieren", sagte Körffer den "Kieler Nachrichten".

Sollten dann in "begründeten Einzelfällen" Widersprüche erfolgen, müssten die Vermieter nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch entsprechende Änderungen vornehmen, sagte die stellvertretende Datenschutzbeauftrage des Landes.

Quelle: Kieler Nachrichten (ots)

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