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Kommunen kritisieren FDP-Pläne zur Verwaltungsdigitalisierung

Archivmeldung vom 03.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gerd Heinz Richard Landsberg  (2022)
Gerd Heinz Richard Landsberg (2022)

Bild: Eigenes Werk /SB

Die Pläne der FDP, durch eine Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Behörden zur schnelleren Digitalisierung zu verpflichten, stoßen in den Kommunen auf scharfe Kritik. "Es ist eine Illusion zu glauben, mit sogenannten Konsequenzen oder Strafen ließe sich die Digitalisierung beschleunigen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, dem "Handelsblatt".

Digitalisierung lasse sich nicht per Gesetz verordnen, sondern es müssten die entsprechenden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen geschaffen werden. "Gras wächst auch nicht schneller, wenn man daran zieht", so Landsberg. Konkret wollen die Liberalen einen "Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung" einführen, der an klare Fristen gekoppelt werden soll, wie aus einem Positionspapier hervorgeht, welches die FDP-Bundestagsfraktion am vergangenen Dienstag beschlossen hat.

Behörden müssten demnach Verwaltungsleistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt digital anbieten. Kommen sie dem nicht nach, sollen sie laut dem Papier mit "spürbaren Konsequenzen" rechnen müssen. Auch der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, reagierte mit Unverständnis auf den FDP-Vorstoß. Dass man schneller zu digitalen Angeboten für die Bürger und Betriebe vor Ort kommen müsse, sei seit Langem "kommunales Mantra", sagte Sager dem "Handelsblatt". Das aber über einen Rechtsanspruch für die Bürger und eine "Quasi-Bestrafung" von Behörden erreichen zu wollen, sei nicht nur "befremdlich", sondern offenbare auch "offensichtliche Hilflosigkeit" der Regierungspartei FDP. "So kommen wir nicht voran."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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