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Gesetzentwurf: So sollen die Hartz-IV-Sätze 2021 steigen

Archivmeldung vom 02.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
ALG-II (Hartz IV): An den Positionen ist klar zu erkennen, daß Bildung und Gesundheit an allerletzte Stelle des staatlichen Interesses gegenüber Arbeitslosen steht (Symbolbild)
ALG-II (Hartz IV): An den Positionen ist klar zu erkennen, daß Bildung und Gesundheit an allerletzte Stelle des staatlichen Interesses gegenüber Arbeitslosen steht (Symbolbild)

Bild: Hartz-IV.org / Eigenes Werk

Die Hartz-IV-Sätze sollen zum 1. Januar 2021 steigen. Das geht aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen hervor, über das das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.

Demnach sollen Alleinstehende Erwachsene künftig 439 Euro monatlich bekommen, also sieben Euro mehr als bislang. Besonders stark soll der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren steigen, nämlich um 39 auf dann 367 Euro. Auch für bis zu 5-jährige Kinder soll es einen deutlichen Aufschlag geben. Die wichtigste Neuerung: Künftig werden auch Handy-Kosten bei der Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes berücksichtigt.

Bislang sieht der Bedarf an Kommunikationsdienstleistungen nur die Kosten einer Doppelflatrate für Festnetztelefon und Internet vor. "Die Nutzung von Mobilfunk, also der Verwendung von Handys, ist heute Bestandteil des Alltags und damit gesellschaftliche Realität", heißt es im Gesetzentwurf. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 habe der Gesetzgeber bei der Bestimmung der Höhe des soziokulturellen Existenzminimums auch gesellschaftliche und technische Veränderungen einzubeziehen. Für fast alle Personengruppen erhöhen sich die Regelsätze in der Grundsicherung: Ehegatten und Partner sollen künftig 395 Euro bekommen (plus 6 Euro).

Für Erwachsene bis 25, die noch nicht im eigenen Haushalt leben, erhöht sich der Regelbedarf demnach um sechs Euro auf 351 Euro. Für Kinder bis fünf Jahren sollen künftig 279 Euro (plus 29 Euro) überwiesen werden. Für 6- bis 13-jährige Kinder bleibt der Regelbedarf weiterhin bei 308 Euro. Der Regelbedarf wird anhand einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre durchführt. Die Berechnungen der Regelbedarfe orientieren sich dabei an den Verbrauchsausgaben im unteren Einkommensbereich. Für Erwachsene und Kinder in den verschiedenen Altersgruppen werden unterschiedliche Regelsätze berechnet. Der Gesetzgeber geht zudem davon aus, dass jemand, der seinen Haushalt allein führt, höhere Kosten hat, als Menschen, die zusammenleben.

Dort, wo bei einer Neuermittlung des Regelbedarfs eine geringere Leistung errechnet wird als es in der Vergangenheit gab, wird der Regelsatz nicht abgesenkt, sondern er bleibt, wie er ist. Genau das ist bei den 6- bis 13-jährigen Kindern diesmal der Fall, für die ein Bedarf von vier Euro weniger ermittelt worden ist. Hier war in der Vergangenheit stärker erhöht worden. Die Mehrkosten für die neu ermittelten Regelbedarfe betragen laut dem Gesetzentwurf addiert insgesamt rund 829 Millionen Euro im Jahr. Die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Stichprobe stammt aus dem Jahr 2018. Berücksichtigt wird bei der genauen Höhe der Regelsätze dann noch die Lohn- und Preis-Entwicklung. Diese sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe ist im vorliegenden Gesetzentwurf bis zum 1. Januar 2020 geschehen. Im Gesetzgebungsverfahren soll noch eine solche Aktualisierung erfolgen – mit Daten, die ab Ende August verfügbar sind. Laut Gesetzentwurf ist dann von noch etwas höheren Kosten auszugehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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