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Der Mittelstand. BVMW fordert praxisnahes Arbeitszeitgesetz

Archivmeldung vom 24.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)
Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)

Lizenz: PD-Schöpfungshöhe
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Angesichts der bevorstehenden Novellierung des Arbeitszeitgesetzes nimmt Der Mittelstand. BVMW eine klare Position ein und fordert ein bürokratiearmes und praxisnahes Gesetz, das den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmen gerecht wird. Hagen Wolfstetter, Sprecher der Kommission für Arbeit und Soziales des BVMW, die das Positionspapier verfasste, stellt dazu fest: "Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es für mittelständische Unternehmen zwingend nötig, mit flexiblen Arbeitszeitmodellen attraktiv für Beschäftigte zu sein. Dafür brauchen wir gesetzliche Richtlinien, die Freiraum für einvernehmliche Absprachen zwischen Arbeitgebern und ihren Beschäftigten ermöglichen."

Durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes der vergangenen Jahre stand fest, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen müssen. Hier besteht bis zum heutigen Zeitpunkt allerdings noch Unklarheit.

"Der seit April kursierende inoffizielle Referentenentwurf ist, was flexible Arbeitsmodelle angeht, nicht auf der Höhe der Zeit und lässt schlimmes erahnen. Mit Blick auf Konzepte wie flexible oder Remote Work brauchen wir ein stärkeres Bekenntnis zur Vertrauensarbeitszeit.", so Chefvolkswirt Hans-Jürgen Völz.

Um besser auf konjunkturelle und saisonale Schwankungen zu reagieren, fordert Der Mittelstand. BVMW Wochen - statt starrer Tagesarbeitszeiten sowie die Einführung von Monats- und Jahresarbeitszeitkonten, sofern diese auf freiwilligen Absprachen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beruhen. Um Neugründungen nicht direkt vor bürokratische Hürden zu stellen, spricht sich der BVMW außerdem dafür aus, neugegründete Unternehmungen für vier Jahre von der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung auszunehmen.

Quelle: Der Mittelstand. BVMW e. V. (ots)

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