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Bericht: Reform des Unterhaltsvorschusses verzögert sich

Archivmeldung vom 23.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ingbert Liebing (2013)
Ingbert Liebing (2013)

Foto: Laurence Chaperon
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Reform des staatlichen Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende verzögert sich. Die Unionsfraktion im Bundestag fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD), berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nach dem Kabinettsbeschluss in der vergangenen Woche sollte der Gesetzentwurf ursprünglich in dieser oder der kommenden Woche in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden. Der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU/CSU-Fraktion, Ingbert Liebing, sagte den Funke-Zeitungen: "Frau Schwesig hat mit ihrem Gesetzentwurf schlampig gearbeitet.

Er ist keine Beratungsgrundlage, weil weder die Finanzierung geklärt ist noch die praktische Umsetzbarkeit in den Kommunalverwaltungen gesichert ist." Aus der Unionsfraktion hieß es weiter, dass die Kommunalverwaltungen auf die zusätzlichen Aufgaben noch nicht vorbereitet seien und bundesweit 1.000 neue Sachbearbeiter benötigt würden. Laut KPV-Chef Liebing belaufen sich die Zusatzkosten für die Kommunen auf 100 Millionen Euro.

Das Gesetz wird nun möglicherweise erst zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Schwesig hatte zuvor einen ehrgeizigen Zeitplan aufgestellt: Bundestag und Bundesrat sollten die Reform noch vor Weihnachten beschließen, damit sie zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann. Schwesigs Pläne sehen vor, die bisherige Begrenzung des Unterhaltsvorschusses auf sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Vorschuss von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen.

So sollen Alleinerziehende Mütter oder Väter besser abgesichert sein, wenn der andere Elternteil Unterhalt für das gemeinsame Kind verweigert. Mindestens 260.000 Kinder sollen zusätzlich profitieren, bisher kommt der staatliche Vorschuss 440.000 Kindern zugute.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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