CDU will Sanktionen und geringes Schonvermögen bei Bürgergeld
Archivmeldung vom 19.11.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie CDU pocht auf schärfere Sanktionen und strengere Vermögensgrenzen beim Bürgergeld. "Wir halten es für einen Irrweg, dass die Ampel gerade jetzt das Fordern zurückschraubt, dass es kaum noch die Möglichkeit von Leistungskürzungen geben soll", sagte Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe der "Süddeutschen Zeitung" (digitale Samstagsausgabe).
Er warf der Ampel-Koalition vor, sie knicke "vor einer kleinen Gruppe hartnäckiger Mitwirkungsverweigerer" ein. Die Bundesländer mit Unionsbeteiligung hatten den von der Ampel-Koalition auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zum Bürgergeld am Montag im Bundesrat vorerst gestoppt.
Gröhe führt derzeit informelle Gespräche mit Vertretern der Ampel-Koalition über einen Kompromiss. Konkret nannte er vor allem zwei Punkte: "Wir wollen ein deutlich niedrigeres Schonvermögen, in einer deutlich kürzeren sogenannten Karenzzeit, in der dieses Vermögen nicht eingebracht werden muss", sagte Gröhe.
"Und wir wollen bei der Möglichkeit, mit Leistungskürzungen Mitwirkungspflichten durchzusetzen, den Rahmen ausschöpfen, den das Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt hat. Wer sich Unterstützungsmaßnahmen oder zumutbarer Arbeit verweigert, muss von Beginn an mit einer dreißigprozentigen Kürzung rechnen müssen." Es brauche "Verbindlichkeit, Fördern und Fordern vom ersten Tag an". Ohne dies werde es keine Zustimmung der Union zum Bürgergeld geben.
"Ganz sicher muss es bei einer Einigung um die Möglichkeiten von Leistungskürzungen gehen und um ganz deutliche Veränderungen beim Schonvermögen sowie der sogenannten Karenzzeit."
Gröhe distanzierte sich von Beispielrechnungen, denen zufolge Menschen trotz eines Vollzeitjobs zum Mindestlohn weniger Geld in der Tasche hätten als Bürgergeldbezieher. "Ich selbst nutze gerne die Beispiele des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Die Beispiele zeigen, dass erst die Beantragung von Wohngeld und Kinderzuschlag dazu führt, dass der Mensch mit geringem Einkommen mehr Geld hat als der Bürgergeldempfänger. Aber natürlich sind diese Ansprüche der Menschen mit geringem Einkommen mit einzubeziehen", sagte Gröhe der SZ. Die CSU hatte entsprechende Rechenbeispiele verbreitet, die der DGB mit einer eigenen Rechnung korrigierte.
Quelle: dts Nachrichtenagentur