Unionsfraktion will härteres Vorgehen gegen "Letzte Generation"
Archivmeldung vom 26.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Unionsfraktion im Bundestag verlangt von der Bundesregierung ein deutlich schärferes Vorgehen gegen die Klebe-Aktionen der "Letzten Generation" an Flughäfen. Das berichtet die "Bild" unter Berufung auf einen in der Fraktion abgestimmten Maßnahmenkatalog.
Bislang sei es "der Bundesregierung und allen voran Innenministerin
Faeser nicht gelungen, diesen Taten einen Riegel vorzuschieben", heißt
es darin. "Dabei gäbe es Maßnahmen, die durch ein Zusammenspiel von Bund
und Ländern in den Bereichen Inneres und Justiz ein konsequentes
Vorgehen ermöglichen und die Taten perspektivisch verhindern könnten."
Neben
härteren Bestrafungen wie der Heraufsetzung des Strafrahmens auf bis
fünf Jahre für gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr nennt die
Unionsfraktion auch die aus ihrer Sicht erforderliche Erweiterung des
Straftatbestands der Nötigung. Es müsse "regelmäßig" als besonders
schwerer Fall gelten, wenn durch Blockaden eine große Zahl von Menschen
genötigt werde. Für solche Fälle sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten
bis fünf Jahren möglich. Zudem sollten die Protestierenden nach Ansicht
der Union auch zivilrechtlich schadensersatzpflichtig sein.
Die
strafrechtlichen Geldstrafen seien "oft nur gering", heißt es in dem
Unionskonzept. Nötig sei auch die Überprüfung der gesamten
Sicherheits-Infrastruktur zum Schutz von Flughäfen; kommen müsste
insbesondere auch mehr Videoüberwachung und die Nutzung automatisierter
Gesichtserkennung. "Kriminelle müssen endlich wirksam abgehalten werden,
in Minuten in die Sicherheitsbereiche der Flughäfen einzudringen. Die
Bundesregierung kann hier nicht einfach auf Flughafenbetreiber
verweisen; internationale Flughäfen haben bundesweite Bedeutung", heißt
es in dem Papier.
Zur Abschreckung will die Unionsfraktion bei
Wiederholungsgefahr die Ingewahrsamnahme oder Haft für Täter
durchsetzen. Nötig sei die "konsequente Anwendung von polizeilichem
Unterbindungsgewahrsam bei Anhaltspunkten für Wiederholungsgefahr".
Letztlich müssten Betretungs- und Aufenthaltsverbote für Täter an
Flughäfen eingeführt werden, so die Fraktion. Durchzusetzen sei das von
der Bundespolizei per Generalklausel.
Die Bundesregierung plant
derzeit, das Luftsicherheitsgesetz so zu ändern, dass bis zu zwei Jahre
Gefängnisstrafe für das "vorsätzliche, unberechtigte Eindringen unter
anderem auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines
Flughafens" drohen. Bereits jetzt können die Aktivisten wegen
Hausfriedensbruch, Störung des öffentlichen Verkehrs und
Sachbeschädigung belangt werden. Richter beurteilten die umstrittenen
Aktionen der Aktivisten bislang sehr unterschiedlich.
Quelle: dts Nachrichtenagentur