Altersvorsorge von Selbstständigen in Hartz IV wird mehr geschützt
Archivmeldung vom 02.10.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Bundesregierung bessert in der Coronakrise die Vermögensregelung für Selbstständige in Hartz IV nach. Künftig sollen für jedes Jahr der Selbstständigkeit weitere 8.000 Euro an Vermögen etwa in Aktiendepots oder auf Festgeldkonten freigestellt werden, die "erkennbar für die Alterssicherung bestimmt" sind, berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf das Bundesarbeitsministerium.
Mit der Neuregelung werden Selbstständige beim Schutz ihrer Altersvorsorge durchschnittlichen gesetzlich Rentenversicherten gleichgestellt. Im März hatte die Bundesregierung entschieden, den Zugang zu Hartz IV vorübergehend erheblich zu erleichtern, um Selbstständige abzusichern, die durch die Pandemie Einkommensverluste erlitten haben. Sie sollen weder ihre Altersvorsorge antasten noch ihre Wohnung aufgeben müssen.
Auch das Schonvermögen wurde erheblich erhöht, auf 60.000 Euro für den Antragsteller und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied, die Altersvorsorge wird dabei nicht angerechnet. Bislang durften Jobcenter allerdings in der Regel nur Anlagen als Altersvorsorge anerkennen, die vor dem Ruhestand nicht angetastet werden können. Viele Selbstständige sichern sich jedoch fürs Alter mit Aktien oder Fondssparplänen ab - und kommen so über die Schonvermögensgrenze. Dies soll mit der Neuregelung abgemildert werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur