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Evangelische Kirche gegen Streichung des Blasphemieverbots

Archivmeldung vom 15.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:Rursus / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:Rursus / pixelio.de

In der Debatte über das sogenannte Blasphemieverbot im Strafrecht hat sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gegen eine Streichung des Paragrafen 166 des Strafgesetzbuchs ausgesprochen. Der Präsident des EKD-Kirchenamtes, Hans Ulrich Anke, sagte der F.A.Z. (Freitagsausgabe), es sei "kein geeignetes Zeichen der Solidarität mit den Terroropfern in Frankreich", den Straftatbestand der Religionsbeschimpfung abzuschaffen.

Der Paragraf 166 wende sich nicht "gegen eine noch so scharfe Religionskritik, sondern ausdrücklich allein gegen die öffentliche grobe, verächtlichmachende Beschimpfung", sagte Anke der F.A.Z.

Für eine Streichung des Paragrafen 166 sprach sich hingegen der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Hans Michael Heinig, aus. Der Göttinger Juraprofessor sagte der F.A.Z., ein ausreichender Schutz vor Verunglimpfung sei auch ohne diese Vorschrift gewährleistet. Das Verschicken einer Rolle Toilettenpapier mit aufgedruckten Koranversen an einen Muslim etwa könne man mit guten Gründen auch als Beleidigung werten. Außerdem sprächen viele Bürger, aber auch Medien fortwährend von dem "Blasphemieparagrafen", obwohl dies sachlich falsch sei, so Heinig in der F.A.Z. Rein rechtlich betrachtet habe sich der Paragraf 166 von der Vorstellung, man müsse Blasphemie, also eine Beleidigung Gottes bestrafen, längst emanzipiert. Geschützt sei im deutschen Strafrecht der "öffentliche Friede" und nicht die Ehre Gottes. Der Paragraf stehe aus seiner Sicht, wie die zahlreichen Missverständnisse zeigten, jedoch immer noch "im langen Schatten des Blasphemieverbots".

Die Kirchen sähe Heinig durch einen Wegfall der Norm kaum tangiert. "Der Schutzreflex zugunsten der Kirchen tendiert sowieso gegen Null." Für die Beibehaltung des Paragrafen 166 sprach sich hingegen der bekannte katholische Staatsrechtler Wolfgang Isensee von der Universität Bonn aus. Dies sei jedoch nicht primär eine juristische Frage. "Am Ende steht die politische Frage, ob man es will", sagte Isensee der F.A.Z. Seiner Ansicht nach sei es ein humanes Anliegen, dass kein Klima entstehe, in der die Ausübung der Religionsfreiheit zum Wagnis wird. Deshalb solle der Paragraf 166 beibehalten werden. "Es darf auch nicht sein, dass sich der Muslim in Deutschland so fühlen muss wie der Christ in der Türkei", sagte Isensee.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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