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GdP drängt auf Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Freigeschaltet am 11.01.2025 um 09:52 durch Mary Smith
Jochen Kopelke (2022)
Jochen Kopelke (2022)

Bild: Kay Herschelmann /GdP

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, hat sich im Fall des zuletzt in Sachsen getöteten Polizisten per Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gewandt, um eine Gesetzesänderung einzufordern. Das berichtet das Portal "Business Insider".

Der Polizist war am Dienstag bei einem Einsatz gegen mutmaßliche Autodiebe getötet worden. Die Lebensgefährtin des 32-Jährigen erhält keine Hinterbliebenenversorgung, weil sie nicht mit ihm verheiratet war. Kopelke fordert in seinem Brief deshalb eine Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, das nicht eingetragene Partnerschaften von der Hinterbliebenenversorgung ausschließt.

"Der getötete Kollege lebte mit Kindern und seiner Lebenspartnerin als 'unverheiratete Familie' zusammen, mit gemeinsamer Erziehung und Betreuung der Kinder und einer Wirtschaftsgemeinschaft mit gemeinsamem Unterhalt", schreibt der GdP-Vorsitzende. Dieses Lebensmodell dürfte auch auf unzählige weitere Beamte der Polizeien des Bundes und der Länder zutreffen.

Er bittet Faeser deshalb, "diese sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung 'unverheirateter Familien' im Versorgungsrecht des Bundes zu beenden". Der Bund solle hier auch bei den für die Versorgungsleistungen der Landespolizeien zuständigen Bundesländer "eine Vorreiterrolle" einnehmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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