Union und SPD einigen sich auf schärfere Gesetze gegen Zwangsprostitution
Archivmeldung vom 14.11.2013
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserIn den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD hat sich die Arbeitsgruppe Inneres und Justiz in wesentlichen Punkten geeinigt. Nach Informationen der "Welt" ist geplant, Frauen besser vor Zwangsprostitution und Menschenhandel zu schützen und die Täter konsequenter zu bestrafen. "Künftig sollen Verurteilungen nicht mehr daran scheitern, dass das Opfer nicht aussagt", heißt es in einem Papier, das der Zeitung vorliegt.
"Für die Opfer werden wir unter Berücksichtigung der Mitwirkung im Strafverfahren und ihrer persönlichen Situation das Aufenthaltsrecht verbessern sowie eine intensive Unterstützung, Betreuung und Beratung gewährleisten." CDU, CSU und SPD möchten mit diesem Ziel das Prostitutionsgesetz umfassend überarbeiten. Dadurch sollen die Ordnungsbehörden bessere gesetzliche Kontrollmöglichkeiten erhalten. Die drei Parteien wollen darüber hinaus Konsequenzen aus den bekannt gewordenen zahlreichen Fällen sexuellen Missbrauchs ziehen. Insbesondere im Interesse minderjähriger Opfer sollen Sexualstraftaten deutlich später als bisher verjähren, weil viele Betroffene erst nach Jahren oder gar Jahrzehnten über den Missbrauch sprechen und die Täter anzeigen können.
Zur Aufklärung von Sexual- und Gewaltverbrechen sollen bei Massen-Gentests auch sogenannte "Beinahetreffer" verwertet werden können, wenn die Teilnehmer vorab über die Verwertbarkeit zu Lasten von Verwandten belehrt worden sind. Zudem sollen die Behörden härter gegen Rockerclubs vorgehen können. Dafür soll das Vereinsrecht verschärft werden. Das Ziel lautet, "bei Verboten jegliche Neugründung auszuschließen." Untersagt werden soll den Rockergruppen bundesweit auch, dass sie die Kennzeichen und Symbole bereits verbotener anderer Gruppierungen weiter benutzen. Beim Waffenrecht ist eine erneute Amnestie vorgesehen. Damit sollen diejenigen straffrei illegale gehaltene Waffen abgeben können, sofern sie damit keine Verbrechen begangen haben. Eine solche Regelung hatte es schon im Jahr 2009 nach dem Amoklauf an einer Realschule im baden-württembergischen Winnenden gegeben. Die Amnestie führte dazu, dass Polizei und Landesbehörden in der Folge deutschlandweit rund 200.000 Waffen sammeln und unschädlich machen konnten.
Zu den Plänen gehört ein elektronisches Ein- und Ausreiseregister, dass im europäischen Verbund geschaffen werden soll. Im Inland wird die Bundespolizei mehr Videotechnik bekommen, um Kriminalitätsschwerpunkte zu überwachen. Dafür soll es "zusätzliche Mittel" geben. Mit Blick aufs Internet planen die Koalitionäre einen besseren strafrechtlichen Schutz vor Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Foren ("Cybermobbing"). Zusätzlich ist eine zentrale Meldestelle für "Phishing" geplant, die sich um den Missbrauch von Daten eines Internet-Nutzers etwa zum Zweck einer Kontoplünderung kümmert. Sie soll die Ermittlungen der Polizei erleichtern. Außerdem soll es ein "IT-Sicherheitsgesetz" geben, das verbindliche Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für die kritischen Infrastrukturen festlegt.
Das Papier der Arbeitsgruppe enthält überdies eine Pflicht, "erhebliche" IT-Sicherheitsvorfälle zu melden. Zur "Wahrung der digitalen Souveränität" soll der Staat demnach künftig auch den Einsatz nationaler Sicherheitstechnologien fördern. Konkreteres dazu steht aber nicht in dem Papier. Bisher noch nicht einigen konnten sich die Parteien über eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Strittig ist, wie lange die Anbieter - etwa drei oder sechs Monate - Telekommunikationsdaten vorhalten sollen. Bisher hatte sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dagegen gesperrt, eine solche Speicherung zu ermöglichen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur