BAMF sieht Mängel beim Kirchenasyl
Archivmeldung vom 12.09.2019
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittLaut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) halten sich nur wenige Kirchengemeinden an das neue Kirchenasylverfahren. Eine Ablehnung durch das BAMF führe "nur im begrenzten Umfang" zum Verlassen des Kirchenasyls, teilte die Behörde auf Anfrage der "Welt" (Donnerstagsausgabe) mit.
"So verblieben von August bis Dezember 2018 85 Prozent der Antragsteller nach ablehnender Entscheidung im Kirchenasyl, von Januar bis Juni 2019 sogar 90 Prozent." Das ab August 2018 geltende Verfahren verpflichtet Kirchen dazu, für jeden Kirchenasylfall zunächst ein Härtefalldossier beim BAMF einzureichen. Stellt die Behörde daraufhin keine besondere Härte fest, müssen abgelehnten Asylbewerber das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen. Positiv wertet das BAMF, dass inzwischen eine deutliche Mehrheit der betroffenen Kirchengemeinden die vereinbarten Dossiers tatsächlich vorlege. Auch sei der Anteil der Kirchenasylfälle gestiegen, bei denen wie vereinbart ein benannter Kirchenvertreter beteiligt gewesen sei. "Dies ist ein Indiz dafür, dass die neuen Verfahrensvorgaben in der Fläche bekannt sind und die Kirchen sich um eine Umsetzung bemühen", teilte das BAMF mit.
Quelle: dts Nachrichtenagentur