AfD: Deutsche Filme müssen attraktiver und die Filmförderung reformiert werden
Archivmeldung vom 11.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttAuf Einladung des kulturpolitischen Sprechers der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Marc Jongen, fand am 9. März in Berlin das 4. interfraktionelle Treffen der AfD-Kulturpolitiker aus dem Bundestag und den Landesparlamenten zwecks Koordination der kulturpolitischen Initiativen der AfD-Fraktionen statt.
Im Rahmen dieses Treffens wurde das folgende Positionspapier der AfD-Fraktionen zur Filmförderungspolitik verabschiedet:
Filmförderung in der Krise
- Trotz eines ausgebauten Filmfördersystems bleiben viele deutsche Filmproduktionen im hohen Maße defizitär. Weniger als zehn Prozent der Fördermittel, die eigentlich als Darlehen gedacht sind, werden zurückgezahlt, und nur eine geringe Zahl der geförderten Filme überschreitet die 100.000-Zuschauer-Grenze.
- Die Entscheidung darüber, welche Filme realisiert werden, obliegt vor allem den Fördergremien und den Fernsehredaktionen, was häufig zu einer „politisch korrekten“ Formatierung der Stoffe im typischen „Gremienfilm“ führt.
- Statt über effektive Reformen in der Filmförderung nachzudenken, stehen nun Forderungen nach mehr „Geschlechtergerechtigkeit“ oder „Diversität“ im Raum. Die strukturellen Probleme, die für die weitgehende Erfolglosigkeit vieler deutscher Filme an den Kinokassen verantwortlich sind, können so in keiner Weise behoben werden.
- Verschärfend kommt das massive Anwachsen von Streaming-Diensten wie Netflix oder Amazon hinzu, die das Kino in seiner bisherigen Form in Frage stellen. Den Kinos fehlen aufgrund dieser Entwicklung zunehmend die attraktiven Filme, für die die Streaming-Dienste die Exklusivrechte innehaben. Die Folge ist ein signifikanter Rückgang der verkauften Kinokarten.
Reformvorschläge der AfD für das Filmfördersystem
- Im Hinblick auf die Zukunft der Filmförderung muss eine Diskussion über das Verhältnis von Wirtschafts- und Kulturgut Film geführt werden. Die AfD-Fraktionen fordern ein verobjektiviertes Verfahren der Mittelvergabe, in dem neben künstlerisch-ästhetischen Kriterien gleichwertig auch die ökonomischen Erfolgsaussichten eines Filmes den Ausschlag geben. (Stichwort Referenzfilmförderung).
- Die Leitlinien der Filmförderungsanstalt (FFA) von Juni 2017 gehen in eine richtige Richtung – auch wenn wirtschaftliche Faktoren hier zu dominant herausgestellt sind. Es bedarf einer wirtschaftlichen Evaluation für jeden geförderten Film und einer deutlich ausgebauten Erfolgskontrolle, um den hohen Einsatz öffentlicher Mittel zu rechtfertigen. Das Abfließen deutscher Filmfördermittel ins Ausland (bei internationalen Koproduktionen) ist unbedingt zu vermeiden.
- Die hohe Zahl der geförderten Filme ist zugunsten einer intensiveren Förderung von weniger Filmen zu korrigieren. Die Mittel sind auf Großproduktionen und Filme von Nachwuchsregisseuren zu verteilen. Diese Filme sind einer Ergebniskontrolle zu unterziehen. Die dabei gesammelten Erkenntnisse sollten in eine laufende Verfeinerung der Kriterien der Mittelvergabe einfließen.
- Bei der Besetzung der Gremien sind Interessenkonflikte der einzelnen Mitglieder zu vermeiden. Derzeit gibt es Gremienmitglieder, die aufgrund einer Mitgliedschaft in mehreren Gremien sowohl bei der Mittelvergabe als auch bei der Auszeichnung von Filmen mitentscheiden. Derartige Konstellationen sind künftig auszuschließen.
Quelle: AfD Deutschland
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