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Dobrindt schafft Sonderrechte für Carsharing-Nutzer

Archivmeldung vom 22.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Alexander Dobrindt (2012)
Alexander Dobrindt (2012)

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will Carsharing-Nutzer in Deutschland mit Vorzugsregelungen beim Parken privilegieren. Das berichtet "Bild" (Mittwoch) unter Berufung auf Eckpunkte eines neuen Gesetzes zum Carsharing, das Dobrindt nun in die Ressortabstimmung gibt.

Konkret will das Ministerium den Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit einräumen, separate Parkflächen nur für Carsharingfahrzeuge auszuweisen. Im Auftrag des Ministers wurde dazu ein neues, spezielles "P"-Verkehrsschild entworfen, das bundesweit einheitlich jene Parkflächen kennzeichnet, die von den Carsharingfahrzeugen genutzt werden können. Außerdem sollen die zuständigen Verwaltungen ermächtigt werden, Carsharingfahrzeuge generell von Parkgebühren zu befreien.

Gegenüber "Bild" sagte Dobrindt: "Carsharing liegt im Trend. Über eine Million Carsharingkunden waren Anfang des Jahres bereits registriert. Wir wollen diese neue Form der Mobilität mit einem Gesetz unterstützen. Wir schaffen die Möglichkeit, kostenfreies Parken oder Sonderparkplätze für Carsharingfahrzeuge einzurichten."

Zum Jahresbeginn 2015 waren insgesamt 1.040.000 Carsharingkunden registriert (mit 15.400 Carsharingfahrzeugen). Statistisch teilen sich damit rund 42 Nutzer ein Fahrzeug. In 490 deutschen Städten und Gemeinden gab es stationsbasierte Carsharinganbieter mit 380.000 Nutzern sowie in 13 Städten und Gemeinden stationsunabhängige Carsharinganbieter mit 660.000 Nutzern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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