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Niedrigere Grunderwerbsteuer belastet Bayern und Sachsen doppelt

Archivmeldung vom 30.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Esther Stosch / pixelio.de
Bild: Esther Stosch / pixelio.de

Die niedrigere Grunderwerbsteuer in Bayern und Sachsen belastet die beiden Länder laut einer Studie des IW Köln gleich doppelt. Neben den niedrigeren Steuereinnahmen hätte Bayern im Jahr 2015 auch etwa 453 Millionen Euro mehr aus dem Finanzausgleich erhalten müssen als es tatsächlich der Fall war. Sachsen fehlen der Rechnung zufolge 105 Millionen Euro, berichtet die "Welt" unter Berufung auf die Studie.

Laut den Kölner Wirtschaftsforschern liegt das an einer besonderen Regelung bei der Grunderwerbsteuer. Seit 2006 können die Länder die Höhe dieser Steuer für Immobilientransaktionen selbst festlegen. Viele Landesregierungen erhöhten die Sätze in den vergangenen Jahren auf bis zu 6,5 Prozent, während Bayern und Sachsen die Steuer bei 3,5 Prozent beließen.

Die Einnahmen seien geringer, aber auch eigentlich fälligen Ausgleichszahlungen aus dem Länderfinanzausgleich blieben aus. Aufgrund eines sogenannten Normierungsverfahrens würden die Einnahmen, die oberhalb eines bundesweit errechneten Durchschnittssatzes lägen, nicht voll berücksichtigt.

Davon profitierten Länder wie Nordrhein-Westfalen, wo ein hoher Steuersatz von 6,5 Prozent gilt. Das Verfahren hat demnach auch Auswirkungen auf die Ausgleichszahlungen des Bundes. "In der derzeitigen Form führt die Regelung zu einem Wettlauf um Steuersatzerhöhungen", erklärt IW-Experte Tobias Hentze.

"Wenn die tatsächlichen Einnahmen für den Finanzausgleich herangezogen würden, ergäbe sich umgekehrt ein Anreiz zur Steuersatzsenkung, da die Einnahmeausfälle größtenteils von den anderen Bundesländern ausgeglichen würden."

Doch die Ministerpräsidenten der Länder und die Verantwortlichen des Bundes hätten bei der letzten Änderung des Ausgleichssystems im vergangenen Jahr eine sinnvolle Reglungsänderung versäumt, kritisierten die Wirtschaftsforscher.

Nordrhein-Westfalen hatte den Berechnungen zufolge im Jahr 2015 wegen der hohen Grunderwerbsteuer einen rechnerischen Vorteil von 365 Millionen Euro, Berlin von 145 und Hessen von fast 139 Millionen Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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