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Justizminister Marco Buschmann (FDP): Brauchen für Straßenblockaden keine besonderen Straftatbestände

Archivmeldung vom 22.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Marco Buschmann (2020)
Marco Buschmann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigt am Rande des FDP-Parteitags seine Aussage, in der er eine Linie zwischen straßenschlachtartigen Zuständen in den 20er- und 30er-Jahren in Berlin und den aktuellen Klimaprotesten gezogen hat. "Ich habe noch niemanden gesehen, der gesagt hat, dass diese Beschreibung der 20er- und 30er-Jahre falsch ist", erklärt der FDP-Politiker im phoenix-Interview. Um nicht wieder in die gleichen Zustände wie in dieser Zeit zu verfallen, sei es "ein Instrument, dass wir uns alle an das Recht halten und dass, wenn jemand das Recht verletzt, es gegen jeden Rechtsverletzer durchgesetzt wird und zwar unabhängig davon, ob ich seine Motivation für sympathisch oder für unsympathisch halte." Die Neutralität des Strafrechts zu bewahren und sicherzustellen, dass es gegen Rechtsverletzer durchgesetzt werde, sei die Aufgabe eines Bundesjustizministers, so Buschmann weiter. Auch angesichts von Diskussionen um seine Aussagen bleibe er bei seiner Linie. "Rechtsstaatliche Prinzipien zu verteidigen mache ich nicht davon abhängig, ob ich dafür Applaus bekomme oder nicht", erklärt der Justizminister.

Zugleich lehnte Buschmann Forderungen ab, Strafen für Klimaaktivisten, die Gesetze verletzen, zu verschärfen. "Sie werden von mir keine Äußerungen finden, wo ich sage, dass man für diese Straßenblockaden jetzt besondere Straftatbestände braucht", erklärt er. Es gebe in Deutschland an vielen Stellen kein Defizit, zu wenig Gesetze zu haben. Er wünsche sich hingegen, "dass wir die Gesetze, die wir haben, besser durchsetzen."

Die Verzögerung einer Gesetzesreform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, die bereits im Juni 2022 angekündigt wurde, erklärt der Bundesjustizminister mit der Sorgfaltspflicht. "Wenn wir dieses Gesetz machen, dann muss es gut gemacht sein, weil es auch Menschen gibt, die Vorbehalte haben und die dieses Gesetz nicht wollen", so Buschmann. "Die warten nur darauf, dass es in diesem Gesetz handwerkliche Mängel gibt und deshalb muss es gut gemacht sein, gerade im Interesse der Menschen, die davon profitieren sollen." Mit Familienministerin Lisa Paus (B'90/Grüne) sei er in guten Gesprächen und viele der Fragen der Gesetzesreform seien schon gelöst.

Quelle: PHOENIX (ots)

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