Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik NPD-Verbotsverfahren scheitert nicht an V-Leuten

NPD-Verbotsverfahren scheitert nicht an V-Leuten

Archivmeldung vom 02.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht

Foto: UrEvilboyheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das NPD-Verbotsverfahren wird nicht an Informanten der Geheimdienste innerhalb der Partei scheitern. Das Bundesverfassungsgericht sei nach vorläufiger Einschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine solchen Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.

Das Verbotsverfahren hat damit eine wichtige Hürde genommen, da ein erster Anlauf im Jahr 2003 eben an den V-Leuten der Geheimdienste innerhalb der NPD-Führungsebene gescheitert war.

Den neuerlichen Verbotsantrag hatte der Bundesrat eingereicht. Der Bundestag und die Bundesregierung beteiligten sich nicht an dem Verbotsantrag.

In der Geschichte der Bundesrepublik hat das Verfassungsgericht bislang erst zwei Parteien verboten: Die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, war im Oktober 1952 verboten worden. Zudem verbot Karlsruhe im August 1956 die kommunistische KPD.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte kult in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige