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SPD-Chefin will endgültige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 20.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Saskia Esken (2019)
Saskia Esken (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland fordert die SPD-Vorsitzende Saskia Esken die endgültige Abschaffung des Instruments. "Eine präventive, allgemeine und anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist mit dem Europarecht unvereinbar", sagte Esken am Dienstag der "taz".

Grundsätzlich teile sie das Ziel und unterstütze die Strafverfolgungsbehörden, schwere Straftaten im Internet aufzudecken. "Dazu gilt es jetzt die Vorgaben des Koalitionsvertrages umzusetzen. Ich erwarte, dass die Bundesregierung zeitnah ein Quick-Freeze-Gesetz vorlegen wird." Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit Jahren umstritten und war zuletzt wegen offener Rechtsverfahren ausgesetzt.

Der EuGH erklärte am Dienstag nun die deutsche Variante für rechtswidrig, sie verstoße gegen europäisches Recht. Allerdings sei eine "gezielte" und zeitlich begrenzte Vorratsdatenspeicherung möglich, wenn eine "ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit" vorliege, so das Gericht. Anders als Esken hatte sich ihre Parteikollegin und Bundesinnenministerin Nancy Faeser zuletzt für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, insbesondere im Kampf gegen Kinderpornografie. Faeser wollte sich zu dem EuGH-Urteil erst am Nachmittag äußern. Die

Ampel hatte in ihrem Koalitionsvertrag keine definitive Absage an die Vorratsdatenspeicherung vereinbart. Festgehalten aber wurde, dass diese "rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss" ausgestattet werden soll. Esken plädierte am Dienstag als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung neben dem "Quick Freeze"-Verfahren auch für die Einführung einer sogenannten Login-Falle. Damit würde man ein "grundrechtsschonendes Instrument" schaffen, um Täter schwerer Straftaten besser identifizieren zu können, sagte Esken der "taz". "Darüber hinaus benötigen die Strafverfolgungsbehörden dringend bessere personelle und technische Ausstattung, um effektiv gegen Rechtsverletzungen vorgehen zu können."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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