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Förderprogramme des Bundesbauministeriums starten wieder

Archivmeldung vom 19.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /SB

Die Förderprogramme des Bundesbauministeriums starten ab Dienstag wieder. Gefördert werden der klimafreundliche Neubau (KFN), das altersgerechte Umbauen sowie das genossenschaftliche Wohnen. Für das Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) stehen in 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung, teilte das Bundesbauministerium am Montag mit.

Es sind Kreditsummen von bis zu 150.000 möglich. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 oder Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel erreichen. 

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen. Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, zum Beispiel für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen. Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein großer Teil der Darlehensschuld erlassen (7,5 Prozent Tilgungszuschuss). 

Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro. Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in 2024 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 75 Millionen Euro). Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. ür einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. 

"Die Förderprogramme des Bundesbauministeriums sind wichtig für die Konjunkturentwicklung in unserem Land", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). "Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen. Ab morgen können für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen wieder bei der KfW Anträge gestellt werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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