Oellers: Gesetz zum Inklusiven Arbeitsmarkt setzt auf Symbolpolitik statt auf praxistaugliche Anreize
Archivmeldung vom 21.04.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithDer Bundestag hat das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen und einen Entschließungsantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu dem Gesetzentwurf abgelehnt. Dazu erklärt der Beauftragte für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:
"Der Titel täuscht: Das ist nicht der große Wurf, den man von der Ampel hätte erwarten dürfen. Das Gesetz enthält zwar zu begrüßende Punkte wie die Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes und auch die von CDU/CSU geforderte Aufhebung der Deckelung beim Budget für Arbeit. Ansonsten springt das Gesetz aber viel zu kurz. Die Ampel setzt auf Symbolpolitik statt auf neue praxistaugliche Anreize.
Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber durch eine neue vierte Stufe wird ins Leere laufen, da nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bei weitem nicht alle Pflichtarbeitsplätze besetzt werden können. Entscheidend wäre eine Lösung des Vermittlungsproblems und eine gezielte Förderung der gesamten Spannbreite inklusiver Beschäftigung. Beides schafft das Ampel-Gesetz nicht: Es fehlen die Evaluation und Weiterentwicklung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber. Inklusionsbetriebe erhalten keine Rechtssicherheit. Das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung sind immer noch zu unbekannt und mit zu viel Bürokratie verbunden. Wir brauchen Werkstattarbeitsplätze, die auch Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen offenstehen und einen Werkstattlohn, der den Beschäftigten wirklich zugutekommt. Als CDU/CSU hatten wir unter anderem dazu weitreichende Ergänzungsvorschläge gemacht. Es ist für die Betroffenen bedauerlich, dass sich die Ampel diesen Vorschlägen verweigert hat."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)