Länder wollen Unabhängigkeit von Polizeipräsidenten stärken
Archivmeldung vom 02.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićSpitzenbeamte der Polizei sollen in mehreren Bundesländern unabhängiger von politischen Vorgaben agieren können. Wie der "Spiegel" berichtet, werden in Hessen und Nordrhein-Westfalen Gesetzesänderungen vorbereitet, nach denen Polizeipräsidenten nicht mehr als politische Beamte eingestuft werden, sondern als normale Laufbahnbeamte auf Lebenszeit.
Dadurch könnten die Landesregierungen sie nicht mehr jederzeit ohne
Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Die Länder
reagieren damit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der
frühere Kölner Polizeichef Wolfgang Albers hatte geklagt, weil er als
politischer Beamter nach den Übergriffen in der Silvesternacht 2015 in
den Ruhestand geschickt worden war. Das Verfassungsgericht befand, die
Beamten müssten allein nach Recht und Gesetz handeln, nicht nach
Wünschen der Regierungen.
Die Möglichkeit, Posten mit politischen
Beamten zu besetzen, müsse auf "eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt
bleiben", mahnte das Gericht. Tatsächlich werden zahlreiche
Führungspositionen der Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern
mit politischen Beamten besetzt.
Der hessische Innenminister
Roman Poseck (CDU) sieht durch die Entscheidung "Handlungsbedarf" und
lässt einen Gesetzentwurf ausarbeiten, so der "Spiegel". In
Nordrhein-Westfalen sollen Polizeipräsidenten ebenfalls nicht mehr in
den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Auch in Thüringen
gibt es Überlegungen zu einer Gesetzesänderung, um zu verhindern, dass
bei einem Regierungswechsel eine neue Mehrheit die wichtigsten
Polizeiführungskräfte gegen ihr genehme Personen austauscht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur