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Parteienrechtsexperte dringt auf Wahlrechtsreform

Archivmeldung vom 30.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Und täglich grüßt der Quarantäne-Tag... (Symbolbild)
Und täglich grüßt der Quarantäne-Tag... (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Parteienrechtsexperte Martin Morlok hat nach dem abermaligen Anwachsen der Zahl der Bundestagsabgeordneten infolge der Bundestagswahl eine grundlegende Reform des Wahlrechts gefordert. "Natürlich muss man eine Wahlrechtsreform machen", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Morlok weiter: "Denn das Wahlrecht ist nach wie vor so, dass der Bundestag über die gesetzlich vorgeschriebene Normgröße von 598 Abgeordneten anschwillt." Und er hätte nach dieser Bundestagswahl noch größer werden können, als er jetzt ist. "Ja, es hätte jetzt sogar dazu kommen können, dass die Union durch drei unausgeglichene Überhangmandate mehr Sitze im Bundestag gehabt hätte, als ihr nach der Stimmenzahl zustünden. Auch so etwas muss man durch das Wahlrecht verhindern."

Morlok beklagte schließlich, dass es - wegen der zunehmenden Zahl ungefähr gleich großer Parteien - mehr und mehr dazu komme, dass Direktkandidaten bereits mit 25 Prozent der Stimmen ins Parlament einzögen und damit 75 Prozent der Stimmen gegen sich hätten. "Das ist ebenfalls nicht hinzunehmen." Er schlug vor, in das Wahlrecht einen Passus aufzunehmen, wonach diejenigen Direktkandidaten mit den schlechtesten Wahlergebnissen kein Mandat mehr erhalten. Morlok ist emeritierter Professor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, sagte dem RND: "Das Wahlergebnis bestätigt unsere Kritik an der verkorksten Wahlrechtsreform. Der Deutsche Bundestag ist erneut größer geworden." Das schade der Arbeitsfähigkeit und damit der Demokratie. "Das Wahlrecht muss jetzt so reformiert werden, dass es das Mandatswachstum verfassungsfest und fair begrenzt. So wie es ist, kann es nicht bleiben." Wann das Bundesverfassungsgericht über eine Klage gegen das geltende Wahlrecht entscheidet, ist noch unklar. Dies bestätige eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch. "Wir können nicht sagen, wann eine Entscheidung fällt, weil es zu viele Unwägbarkeiten gibt", sagte sie dem RND.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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