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Kleinparteien haben wegen Corona Chance auf leichtere Regeln

Archivmeldung vom 26.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Zufall, Glücksspiel (Symbolbild)
Zufall, Glücksspiel (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Wegen der Coronakrise zeigt sich die Unionsfraktion dafür offen, das Wahlrecht für die kommende Bundestagswahl zu ändern. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.

Wegen der Schutzmaßnahmen ist es für kleinere Parteien schwierig, die für die Aufstellung von Direktkandidaten und Landeslisten erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften beizubringen.

In Berlin hat der Verfassungsgerichtshof schon einer Klage mehrerer Kleinparteien stattgegeben, bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus die erforderliche Unterschriftenzahl abzusenken. Im Lichte der Berliner Entscheidung halte er "es für sinnvoll, eine Absenkung der Unterschriftenvorgaben im Wahlgesetz für die Bundestagswahl in Erwägung zu ziehen", sagte der Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag, Ansgar Heveling. Eine Entscheidung von Union und SPD dazu stehe noch aus. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Klage der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands anhängig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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