Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Ausnahmen beim Melderecht für Soldaten

Ausnahmen beim Melderecht für Soldaten

Archivmeldung vom 21.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gemen64 / pixelio.de
Bild: Gemen64 / pixelio.de

Beim Melderecht für Soldaten soll es künftig Ausnahmen geben: Nach Informationen des ARD-"Hauptstadtstudios" sollen sich unverheiratete Soldaten, die in der Kaserne wohnen, nicht mehr wie bisher mit ihrem Erstwohnsitz an ihrem Dienstort anmelden müssen.

Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn die Betroffenen kürzer als zwölf Monate an den neuen Dienstort versetzt oder kommandiert sind. So sieht es der Entwurf zum Meldegesetz vor, der kommende Woche abschließend im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag beraten werden soll. Im Entwurf zu dem entsprechenden Passus heißt es, dass eine Meldepflicht nicht begründet sei, "sofern die Unterkunft für nicht länger als zwölf Monate bezogen wird."

Ursprünglich hatte die Bundesregierung einen vollständigen Wegfall des Meldezwangs geplant. In der parlamentarischen Beratung hatten jedoch die Innenpolitiker unter Verweis auf drohende Steuerausfälle der Garnisonskommunen durchgesetzt, diese Vereinfachung zu streichen. Das hatte für Kritik von Verteidigungsexperten, Bundeswehrverband und Wehrbeauftragtem gesorgt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte stets in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige