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Vermeindliche Gefahr des Lebens hebt alle Menschenrechte auf - Verfassungsgericht bestätigt Verbot von Gottesdiensten

Archivmeldung vom 11.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das Bundesverfassungsgericht trifft immer öfter Entscheidungen zugunsten seiner Parteimitglieder anstelle das Grundgesetz zu vertreten (Symbolbild)
Das Bundesverfassungsgericht trifft immer öfter Entscheidungen zugunsten seiner Parteimitglieder anstelle das Grundgesetz zu vertreten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bundesverfassungsgericht hat einen weiteren Antrag gegen die Corona-Einschränkungen abgeschmettert - diesmal ging es um das Verbot von Gottesdiensten. Der Antragsteller ist katholischen Glaubens und hatte die entprechende Verordnung der hessischen Landesregierung angegriffen.

Die gemeinsame Feier sei nach katholischer Überzeugung ein zentraler Bestandteil des Glaubens, dessen Fehlen nicht durch Übertragungen im Internet oder das individuelle Gebet kompensiert werden könne, so der Kläger.

Nach Auffassung des Verfassungsgerichts hat der Schutz vor Gefahren für Leib und Leben derzeit aber "trotz des damit verbundenen überaus schwerwiegenden Eingriffs in die Glaubensfreiheit Vorrang vor dem Schutz dieses Grundrechts", wie es in der Entscheidung vom Freitag heißt. Nach der Bewertung des Robert-Koch-Instituts komme es in dieser frühen Phase der Corona-Pandemie darauf an, die Ausbreitung der hoch infektiösen Viruserkrankung durch eine möglichst weitgehende Verhinderung von Kontakten zu verlangsamen, um ein Kollabieren des staatlichen Gesundheitssystems mit zahlreichen Todesfällen zu vermeiden, so das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 10. April 2020, 1 BvQ 28/20).

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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