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Europawahl: Gerichtsklage wegen Benachteiligung auf dem Stimmzettel

Archivmeldung vom 22.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vor knapp zwei Wochen hat die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung erfahren, dass ihre Parteibezeichnung auf dem Europawahl-Stimmzettel deutlich kleiner gedruckt ist als die aller anderen Parteien. Der Grund ist, dass sie keine Kurzbezeichnung führt. Nach Meinung der Partei verstößt dies gegen die im Art. 21 des Grundgesetzes vorgeschriebene Gleichbehandlung aller Parteien.

Die Partei kann so leichter übersehen werden und ist für Menschen mit Sehschwäche möglicherweise gar nicht erkennbar. Für eine unbekannte Partei ist das sehr ungünstig: Viele Leute werden gar nicht nach ihrem Namen auf dem Stimmzettel suchen, da sie nicht wissen, dass die Partei bei der Europawahl antritt. Eine Bitte der Partei vom 08.05.2024, die noch nicht ausgeteilten Stimmzettel entsprechend zu ändern, hat die Bundeswahlleiterin abgewiesen. Daher hat die Partei heute wegen der Eilbedürftigkeit einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

"Bei vergangenen Wahlen hat es diese Benachteiligung nicht gegeben", so der Parteivorsitzende Felix Werth. Das Problem wäre einfach zu vermeiden gewesen: Man hätte die Kurzbezeichnungen und die vollen Parteinamen in der gleichen Schriftgröße drucken oder der Partei auf dem Stimmzettel die Kurzbezeichnung "Verjüngungsforschung" geben können. Die Angelegenheit ist auch deshalb so relevant, weil es bei der Europawahl keine Prozenthürde gibt. Bei der Europawahl 2019 hat die Partei 0,2 Prozent der Stimmen erreicht. Da sie diesmal sehr viel bekannter ist, rechnet sie sich realistische Chancen auf einen Einzug ins Europaparlament aus. Die dargelegte Benachteiligung auf dem Stimmzettel könnte sie den Einzug kosten.

Mehr Details unter: https://verjuengungsforschung.de/pressemitteilung-europawahl-gerichtsklage-wegen-benachteiligung-auf-dem-stimmzettel

Die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung setzt sich für die schnellere Entwicklung von Verjüngungstherapien ein, mit denen Menschen nicht mehr an Alterskrankheiten sterben müssen und tausende Jahre gesund leben können.

Quelle: Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung (ots)

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