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Greenpeace-Gutachten: Länder könnten gegen Tierschutzverordnung klagen

Archivmeldung vom 03.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Nutzungsverordnung zur Haltung von Mastschweinen ist laut einem von Greenpeace in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verfassungswidrig und verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Unter anderem Ländervertretungen haben die Möglichkeit in Karlsruhe zu klagen. Mit einigen Landesregierungen sei Greenpeace darüber bereits im Gespräch, so Greenpece-Pressesprecherin Stephanie Töwe nach der Veröffentlichung am Mittwoch in Berlin.

Konkrete Überlegungen gibt es dazu innerhalb des neuen Berliner Senats. Die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz unter dem neuen Grünen-Senator Dirk Behrendt hält das Rechtsgutachten für »juristisch tragbar« und prüft nun, ob sie dem Senat eine Normenkontrollklage vorschlagen soll. Das bestätigte Sprecher Sebastian Brux gegenüber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland« (Donnerstagsausgabe). Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) begrüßte das Gutachten gegenüber »neues deutschland« ebenfalls: »Schon lange haben viele Zweifel daran, ob die heutige Schweinehaltung mit dem Tierschutz im Grundgesetz vereinbar ist«, sagte Meyer. Statt einer Normenkontrollklage verwies er allerdings auf die neu eingeführte Tierschutzverbandsklage und forderte, die Landwirte auf dem Weg finanziell zu unterstützen.

Quelle: neues deutschland (ots)

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