Bundestag entscheidet über 7. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Archivmeldung vom 07.04.2011
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtBundesverkehrsminister Peter Ramsauer begrüßte heute die einstimmige Zustimmung der Ausschüsse des Deutschen Bundestages zum Feuerwehrführerschein. Ramsauer: "Ehrenamt wird jetzt belohnt! Das Engagement der Freiwilligen bei Feuerwehr sowie Rettungs- und Hilfsdiensten ist nicht hoch genug zu schätzen und muss nachhaltig gefördert werden. So bin ich zuversichtlich, dass auch das Parlament unserem Gesetz zustimmen wird."
Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich heute in zweiter und dritter Lesung mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die betroffenen Organisationen sowohl eine organisationsinterne Einweisung sowie eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t durchführen können.
Ramsauer: "So schaffen wir ein einfaches und kostengünstiges Verfahren, mit dem entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen vor Ort mit den vorhandenen Einsatzfahrzeugen ausgebildet und geprüft werden kann."
Dabei wird zwischen einer Sonderfahrberechtigung bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 t einerseits und bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 t andererseits differenziert, da die Anforderungen an die Fahrerinnen und Fahrer mit der Höhe des Fahrzeugsgewichts zunehmen.
Ramsauer: "Gerade in den ländlichen Räumen fördern wir so den Nachwuchs. Die Ehrenamtlichen bei der Feuerwehr und bei Katastrophen- und Hilfsdiensten leisten eine großartige Arbeit zur Rettung von Gut und Leben."
Gegenüber der vorherigen Regelung und aufgrund des tatsächlichen Bedarfs werden jetzt auch Anhänger in die Fahrberechtigungen aufgenommen. Zudem wird es nun möglich, in Anlehnung an das in Deutschland bewährte System der professionellen Ausbildung, diese auch durch Fahrlehrer vornehmen zu lassen.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)