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Politikforscher: Nahles als kommissarische SPD-Chefin problematisch

Archivmeldung vom 13.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Andrea Nahles (2017)
Andrea Nahles (2017)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Mainzer Parteienforscher Jürgen Falter hält das Vorhaben der SPD-Spitze, Fraktionschefin Andrea Nahles kommissarisch den Parteivorsitz übernehmen zu lassen, für rechtlich problematisch. Satzungen seien verbindlich, "solange sie Gültigkeit besitzen", sagte Falter dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe). Nahles zählt nicht zu den sechs stellvertretenden SPD-Vorsitzenden und ist nicht Mitglied des 45-köpfigen SPD-Vorstands.

Die SPD-Statuten sehen eine solche Übernahme des Parteivorsitzes nicht vor, auch nicht kommissarisch. Satzungsänderungen seien typischerweise sehr schwer herbeizuführen und das nicht ohne Grund, sagte Falter. "Man versucht auf diese Weise Manipulationen, die von jeweiligen Zufallsmehrheiten oder Gefühlslagen bestimmt werden, zu verhindern." Auch die von der Parteilinken geforderte, aber auch von der geschäftsführenden Arbeits- und Familienministerin Katarina Barley ins Spiel gebrachte Urwahl des Parteivorsitzenden wäre laut Falter rechtlich hoch bedenklich: "Die geforderte Urwahl der Parteivorsitzenden würde dem Parteiengesetz widersprechen."

Falter verweist auf Paragraf neun, Absatz vier des Parteiengesetzes in seiner gültigen Fassung. Hier sei zwingend die Wahl des Parteivorstandes und damit natürlich auch der Parteivorsitzenden durch einen Parteitag gefordert. "Diese Regelung kennt auch kein Hintertürchen, sodass eine Urwahl nicht gesetzeskonform wäre und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einem zuständigen Gericht sofort gestoppt werden würde, falls es angerufen würde", so Falter. "Was mich wundert ist, dass eine promovierte Juristin wie Frau Barley, die sich auch noch im Verfassungsrecht auskennt, wiederholt eine Urwahl der Vorsitzenden fordert", sagte Falter. Vielleicht sei da der Wunsch, in die Schlagzeilen zu kommen, stärker, als die Furcht, sich vor den Standeskollegen zu blamieren. "Denn sie müsste es auf jeden Fall besser wissen, wie es überhaupt kein gutes Licht auf die SPD-Führung wirft, hier nicht ein für alle Mal klarzustellen, dass das Parteiengesetz selbst dann gilt, wenn der Wunsch nach Basisentscheidungen gerade à la mode ist", sagte Falter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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