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Justizministerin Lambrecht: Zahlungsunfähige Unternehmen müssen ab Oktober Insolvenz anmelden

Archivmeldung vom 13.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christine Lambrecht (2019)
Christine Lambrecht (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "19.06.2019 - PK Thorsten Schäfer-Gümbel & Christine Lambrecht - Vorstellung neue Justizministerin" / Eigenes Werk

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat angekündigt, dass zahlungsunfähige Unternehmen trotz der Corona-Krise bereits ab Oktober wieder pflichtgemäß Insolvenz anmelden müssen.

"Unternehmen, die nach dem Auslaufen der bisherigen Regelung Ende September akut zahlungsunfähig sind, sollen wieder verpflichtet sein, einen Insolvenzantrag zu stellen", sagte Lambrecht der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Denn das erforderliche Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen braucht eine tragfähige Grundlage", sagte Lambrecht. Dagegen will die Ministerin die Aussetzung der Antragspflicht bei einer Insolvenz für alle übrigen Unternehmen bis Ende März verlängern. "Die Corona-Pandemie ist auch in wirtschaftlicher Hinsicht noch nicht ausgestanden. Die weiterhin bestehende Unsicherheit macht auch solchen Unternehmen zu schaffen, bei denen Chancen auf eine dauerhafte Sanierung bestehen", sagte Lambrecht.

"Unternehmen, die lediglich überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind, sollen deshalb bis Ende März 2021 Zeit bekommen, um Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen", erklärte die SPD-Politikerin. "Darüber hinaus sollen die betroffenen Unternehmen von der Möglichkeit einer präventiven Restrukturierung profitieren können, an der wir mit Hochdruck arbeiten." Sie setze sich für eine "zeitnahe Kabinettsbefassung" der neuen Regelung ein.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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