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Bund und Länder erzielen Minimalkompromiss für Corona-Maßnahmen

Archivmeldung vom 15.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Regierungen glauben oft das Angst und Unterdrückung nötig sind um eine Gesellschaft stabil zu halten. Nur warum? (Symbolbild)
Regierungen glauben oft das Angst und Unterdrückung nötig sind um eine Gesellschaft stabil zu halten. Nur warum? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bund und Länder haben bei ihrem Treffen am Mittwochabend einen Minimalkompromiss für neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Wirklich neu war daran kaum etwas, bundeseinheitliche Regelungen gibt es nur in wenigen Bereichen.

Neu ist, dass schon bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche eine ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum eingeführt werden soll, "wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen", wie es im Beschluss hieß. Ab 23 Uhr soll es zudem eine Sperrstunde in der Gastronomie geben.

Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen soll begrenzt werden. Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und Woche soll die Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung erweitert werden, die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen beschränkt, und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen eingeführt werden. Teilnehmerzahlen für Feiern werden dann auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf 10 Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum begrenzt. Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, soll es weitere Beschränkungen geben. Fünf Bundesländer kündigten umgehend an, bestimmte Beschlüsse nicht ohne Weiteres mittragen zu wollen.

Wie bisher wollen Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz Beschränkungen der Teilnehmerzahl für Treffen in den eigenen privaten Räumlichkeiten nur als dringende Empfehlung aussprechen, nicht aber juristisch zur Pflicht machen. Niedersachsen meldete für die verbindliche Umsetzung der Regelung für die privaten Räume einen "Prüfvorbehalt" an. Sachsen will bei Familienfeiern an der Regelung auf Grundlage des MPK-Beschlusses vom 29. September festhalten, also die Höchstteilnehmerzahl wohl weitaus höher ansetzen. Kritik an den Beschlüssen gab es aus der Opposition. Sowohl FDP-Chef Christian Lindner als auch Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt beklagten das Festhalten am umstrittenen Beherbergungsverbot von manchen Bundesländern. Hier hatten einige Länderchefs und auch die Kanzlerin härtete und einheitliche Maßnahmen gefordert, Bundesländer wie NRW oder Thüringen verweigerten sich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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