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Justizministerium: Neuer Reise-Insolvenz-Schutz noch vor November

Archivmeldung vom 14.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesjustizministerium
Bundesjustizministerium

Foto: Jörg Zägel
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesjustizministerium will zeitnah Eckpunkte für eine Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht vorlegen. "Ziel ist weiterhin, dass die neuen Regeln vor Beginn des neuen Reisejahrs am 1.11.2020 in Kraft sind", teilte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe mit.

Die aktuelle Situation zeige "noch einmal die dringende Notwendigkeit einer Neuregelung auf", so der Sprecher weiter. Aktuell sind Pauschalreisen mit einer Haftungsgrenze von bis zu 110 Millionen Euro abgesichert. Nach der Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook im vergangenen Jahr musste der Bund mit 225 Millionen Euro an Steuergeld einspringen.

So etwas dürfe sich nicht wiederholen, sagte Sebastian Steineke (CDU), Verbraucherschutzbeauftragter der Unionsfraktion im Bundestag, den Zeitungen. "Für Pauschalreisende muss es eine volle Absicherung ihrer Reisekosten geben. Weiterhin muss es die Garantie geben, dass der Steuerzahler zukünftig bei Insolvenzen nicht mehr haftet", so der CDU-Politiker weiter. Bisher habe Deutschland die EU-Pauschalreiserichtlinie nur unzureichend umgesetzt. Steineke forderte eine Kombination von Versicherung und Fonds. Reiseveranstalter sollten in diesen Fonds einzahlen. Ab einem gewissen Betrag könnten die Versicherungen dann ihre Beiträge reduzieren.

"Damit würde eine Verteuerung der Reisen für Verbraucherinnen und Verbraucher verhindert werden. Im Leistungsfall wäre zunächst der Fonds zahlungspflichtig", sagte Steineke den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Die Pauschalreise ist und bleibt abgesichert. Verbraucher können in den Urlaub fahren, ohne befürchten zu müssen, auf ihren Kosten sitzen zu bleiben", sagte Johannes Fechner, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Man wisse um die ernste Situation in der Branche und tue viel dafür, um weitere Insolvenzen zu verhindern. Man wolle eine zeitnahe Lösung, ohne Schnellschüsse herbeizuführen, so der SPD-Politiker weiter.

Kritik kommt dagegen vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID): "Die Bundesregierung hat nach der Insolvenz von Thomas Cook ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Sie wollte die Absicherung anpassen, aber bis heute gibt es noch nicht einmal einen Referentenentwurf", sagte der VID-Vorsitzende Christoph Niering den Zeitungen der Funke-Medieng ruppe. Die Bundesregierung müsse ein "starkes Signal setzen, und etwa im Sinne von Norbert Blüm sagen: Die Reise ist sicher. Das könnte viele Verbraucher dazu bewegen, doch noch eine Reise zu buchen", so der VID-Vorsitzende weiter. Er glaubt nicht, dass es bei den derzeitigen Hilfen in der Tourismusbranche bleiben wird. "Ich halte eine Nachfinanzierungsrunde für möglich", sagte Niering.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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