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Union dringt auf rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 05.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann/clker.com-ocal / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/clker.com-ocal / pixelio.de

Kurz vor dem Koalitionsausschuss bekräftigen die Innenexperten der Union in einem Brief an die Parteivorsitzenden Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Philipp Rösler (FDP) ihre Forderung, die Vorratsdatenspeicherung rasch neu zu regeln. Das berichtet die Tageszeitung "Die Welt". Das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März 2010 die sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten für nichtig erklärt.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) schreibt in dem Brief, welcher der Tageszeitung vorliegt: "Sehr geehrte Frau Bundesvorsitzende, sehr geehrte Herren, als verantwortliche Innenpolitiker halten wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine kurzfristige verfassungs- und europarechtskonforme Neuregelung der Mindestspeicherungsfristen für zwingend geboten." Schünemann ist der Sprecher der Unions-Länderressortchefs und hat das Schreiben im Namen der CDU/CSU-Innenpolitiker von Bund und Ländern an die Parteichefs gerichtet. Schünemann wird unterstützt vom Innenausschuss-Vorsitzenden im Bundestag, Wolfgang Bosbach, Unions-Fraktionsvize Günter Krings (beide CDU) sowie den CSU-Innenexperten Hans-Peter Uhl und Manfred Weber. Sie beklagen in dem Brief eine "gravierende Schutzlücke" auf dem Feld der inneren Sicherheit, die nicht mehr länger hingenommen werden könne. Wegen der fehlenden Neuregelung könnten "zahlreiche Straftaten nicht aufgeklärt werden" – genannt werden zum Beispiel die Deliktsfelder Kinderpornografie, Organisierte Kriminalität und Terrorismusbekämpfung. Nach Ansicht Schünemanns und der Innenexperten wird der Handlungsdruck dadurch erhöht, dass Leutheusser-Schnarrenberger die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 zu den Mindestspeicherfristen bisher nicht umgesetzt hat. "Mit Schreiben der Kommission vom 27. Oktober 2011 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens wurde jüngst eine Frist von zwei Monaten gesetzt, in der die Bundesregierung detailliert darlegen muss, wie und bis wann sie ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie nachzukommen gedenkt", heißt es in dem Schreiben weiter. Nach Ablauf der Frist, also Ende Dezember, könne die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof "wegen Nichtumsetzung der Richtlinie verklagt und letztendlich zu Strafzahlungen verurteilt werden", zitiert die Zeitung den Brief.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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