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Union will Firmenerben steuerlich nicht stärker belasten

Archivmeldung vom 09.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Ralph Brinkhaus (2011)
Ralph Brinkhaus (2011)

Foto: Die Hoffotografen Berlin
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Union will im Falle eines Verfassungsgerichtsurteils gegen das derzeitige Erbschaftsteuerrecht sicherstellen, dass die Steuerlast von Firmenerben künftig nicht steigt. "Wir werden im Falle eines Verfassungsgerichtsurteils sicherstellen, dass der Generationenübergang in Familienunternehmen weiter funktioniert", sagte Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus der "Rheinischen Post".

"Die Übertragung von Betriebsvermögen darf für die Erben künftig steuerlich nicht teurer werden", sagte Brinkhaus. Als eine mögliche Lösungsvariante nach einem für die Regierung negativen Urteil ist in der Koalition eine Stundungsregelung für Firmenerben im Gespräch.

"Wir könnten das Problem lösen, indem wir auf Unternehmensebene eine Stundungsmöglichkeit einführen", sagte Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. "Erst wenn der Erbe Geld aus der Firma entnimmt, würde dann die Erbschaftsteuer fällig.".

Eine Variante der Stundungslösung sähe vor, die Steuerzahlung von Firmenerben auf zehn Jahre zu verteilen. Dies ist bereits nach geltendem Recht für einzelne Betriebe bei besonderen Härten möglich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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