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Schlappe für Tierschutzpartei vor Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 09.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Kurzbezeichnung: Tierschutzpartei)  Logo
Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Kurzbezeichnung: Tierschutzpartei) Logo

Foto: Inaner
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Tierschutzpartei ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag auf Nennung von Wahlergebnissen im Programm von ARD und ZDF gescheitert. Der Antrag sei am Sonntag abgelehnt worden, teilten die Karlsruher Richter am Montag mit.

Er war darauf gerichtet, das ZDF und den NDR zu verpflichten, bei allen Präsentationen von vorläufigen amtlichen Endergebnissen der Landtagswahlen in Hessen und Bayern in ihren linearen Fernsehprogrammen am Montag die Wahlergebnisse all jener Parteien auszuweisen, die ein Wahlergebnis von mindestens einem Prozent erreichen. 

Die Begründung der Entscheidung wurde zunächst nicht veröffentlicht, sie soll den Beteiligten gesondert übermittelt werden (Beschluss vom 08.10.2023 - 2 BvQ 189/23). Die Tierschutzpartei hatte am Sonntag in Hessen 1,5 Prozent und in Bayern 0,5 Prozent der Stimmen erreicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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