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Bayern klagt in Karlsruhe gegen Adoptionsrecht für Schwule

Archivmeldung vom 04.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz ("Homo-Ehe") bleibt bis auf weiteres unverändert gültig. Gegen einen Teil des Gesetzes hat Bayern beim Bundesverfassungsgericht geklagt.

Wie der Tagesspiegel in Karlsruhe erfuhr, wird über die Klage aber "in diesem Jahr nicht mehr entschieden." Eine Sprecherin des Gerichts sagte, es stünden viele andere Verfahren zur Entscheidung; dieses werde nicht als eilig genug angesehen, um es vorzuziehen.

Bayern hatte zuvor erfolglos gegen das gesamte Lebenspartnerschaftsgesetz geklagt. Jetzt richtet sich die Klage des Freistaats gegen die "Stiefkindadoption", die das Gesetz vorsieht. Damit ist das Recht Homosexueller gemeint, die Kinder ihrer Lebensgefährten zu adoptieren. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) kritisiert die Klage Bayerns als "familienfeindlich und das komplette Gegenteil einer modernen Familienpolitik". Seine Pressesprecherin Renate H. Rampf sagte dem Tagesspiegel, sie glaube nicht, dass Bayern in Karlsruhe damit durchkomme. Das ahne wohl auch die Klägerin: "Vielleicht ist die absehbare Blamage der Grund, warum die Münchner Staatskanzlei das Thema so wenig kommuniziert."

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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