Bayern klagt in Karlsruhe gegen Adoptionsrecht für Schwule
Archivmeldung vom 04.05.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDas rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz ("Homo-Ehe") bleibt bis auf weiteres unverändert gültig. Gegen einen Teil des Gesetzes hat Bayern beim Bundesverfassungsgericht geklagt.
Wie der Tagesspiegel in Karlsruhe erfuhr, wird über die Klage aber "in
diesem Jahr nicht mehr entschieden." Eine Sprecherin des Gerichts
sagte, es stünden viele andere Verfahren zur Entscheidung; dieses
werde nicht als eilig genug angesehen, um es vorzuziehen.
Bayern hatte zuvor erfolglos gegen das gesamte Lebenspartnerschaftsgesetz geklagt. Jetzt richtet sich die Klage des Freistaats gegen die "Stiefkindadoption", die das Gesetz vorsieht. Damit ist das Recht Homosexueller gemeint, die Kinder ihrer Lebensgefährten zu adoptieren. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) kritisiert die Klage Bayerns als "familienfeindlich und das komplette Gegenteil einer modernen Familienpolitik". Seine Pressesprecherin Renate H. Rampf sagte dem Tagesspiegel, sie glaube nicht, dass Bayern in Karlsruhe damit durchkomme. Das ahne wohl auch die Klägerin: "Vielleicht ist die absehbare Blamage der Grund, warum die Münchner Staatskanzlei das Thema so wenig kommuniziert."
Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel